Branchen-Guide

Gastronomie als Kleingewerbe gründen

Café, Imbiss oder kleines Restaurant: Was Gastro-Gründer 2026 zusätzlich zur normalen Gewerbeanmeldung erledigen müssen.

8 Min. LesezeitStand: September 2026

1. Gastronomie als Kleingewerbe — geht das überhaupt?

Ja. Ein Kleingewerbe ist keine eigene Rechtsform, sondern schlicht ein Gewerbe, das keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nach § 1 HGB erfordert. Ein Imbiss mit zwei Aushilfen, ein Café mit 30 Plätzen oder ein Foodtruck fallen in aller Regel genau darunter.

Die Grenze ist bewusst unscharf formuliert. Als Orientierung gelten Umsatz, Mitarbeiterzahl, Anlagevermögen und die Komplexität der Geschäftsvorgänge. Wer mehrere Standorte betreibt, ein Lager bewirtschaftet oder deutlich über 250.000 € Jahresumsatz liegt, sollte die Eintragung ins Handelsregister prüfen — spätestens dann meldet sich meist ohnehin die IHK.

Nicht verwechseln: Kleingewerbe betrifft das Handelsrecht, die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG das Steuerrecht. Beides ist unabhängig voneinander — man kann Kleingewerbe sein und trotzdem Umsatzsteuer ausweisen.

2. Die Anmeldung Schritt für Schritt

Die Reihenfolge ist wichtiger, als viele denken — einige Ämter setzen die Bestätigung des vorherigen Schritts voraus.

  1. 01

    Gewerbeamt — Gewerbeanmeldung

    Formular GewA 1 bei der Gemeinde. Personalausweis und ggf. Konzession mitbringen. Das Amt informiert Finanzamt, IHK und Berufsgenossenschaft automatisch.

  2. 02

    Finanzamt — Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Verpflichtend über ELSTER, innerhalb eines Monats. Hier entscheiden Sie auch, ob Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen wollen.

  3. 03

    Gesundheitsamt — Belehrung nach § 43 IfSG

    Vor dem ersten Arbeitstag, für Sie und jede Person, die mit Lebensmitteln arbeitet. Früher „Gesundheitszeugnis“ genannt. Ohne diese Belehrung dürfen Sie nicht öffnen.

  4. 04

    BGN — Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe

    Pflichtmitgliedschaft, Anmeldung innerhalb einer Woche. Wird häufig vergessen und kann mit Bußgeld geahndet werden.

  5. 05

    Bei Mitarbeitern: Betriebsnummer

    Kostenlos bei der Agentur für Arbeit, notwendig für die Sozialversicherungsmeldungen.

3. Konzession und Hygiene — die Gastro-Sonderregeln

Eine Gaststättenerlaubnis (umgangssprachlich Konzession) brauchen Sie nur, wenn Alkohol ausgeschenkt wird. Café, Bäckerei oder Imbiss ohne Alkohol sind in den meisten Bundesländern lediglich anzeigepflichtig. Da das Gaststättenrecht seit 2006 Ländersache ist, unterscheiden sich die Regeln teils erheblich — ein Anruf beim örtlichen Ordnungsamt spart hier viel Zeit.

Unabhängig davon gilt für jeden Lebensmittelbetrieb ein Eigenkontrollkonzept nach HACCP (EU-Verordnung 852/2004): dokumentierte Temperaturkontrollen, Reinigungspläne und Warenannahme. Die Lebensmittelüberwachung kontrolliert das unangekündigt.

Womit Sie an Kosten rechnen müssen

PostenKostenWann
Gewerbeanmeldung20 – 65 €einmalig
Gaststättenerlaubnis200 – 1.000 €einmalig
Belehrung § 43 IfSG20 – 40 €pro Person
Führungszeugnis13 €einmalig
Gewerbezentralregister13 €einmalig
Kassensystem mit TSEab ~30 € / Monatlaufend

Richtwerte — die Gebühren sind kommunal geregelt und schwanken regional deutlich.

4. Steuern: Was sich 2026 geändert hat

Seit 1. Januar 2026: 7 % auf Speisen

Der jahrelange Unterschied zwischen „im Haus“ (19 %) und „außer Haus“ (7 %) ist für Speisen entfallen — es gilt dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 %. Getränke bleiben bei 19 %. Ihre Kasse muss beides sauber trennen.

Als Kleinunternehmernach § 19 UStG weisen Sie gar keine Umsatzsteuer aus — möglich bis 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr. In der Gastronomie sind diese Grenzen allerdings schnell erreicht, und der Verzicht auf den Vorsteuerabzug schmerzt gerade in der Anfangsphase mit hohen Investitionen in Küche und Einrichtung.

Bei der Gewerbesteuer greift für Einzelunternehmen ein Freibetrag von 24.500 € — viele kleine Betriebe zahlen dadurch faktisch keine.

5. Die digitale Grundausstattung

Drei Systeme entscheiden im Alltag darüber, ob der Betrieb rund läuft — und ob eine Betriebsprüfung entspannt verläuft.

Kassensystem mit TSE Pflicht

Jedes elektronische Kassensystem braucht seit 2020 eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung und muss Belege ausgeben. Achten Sie darauf, dass die Kasse die 7-/19-Prozent-Trennung automatisch beherrscht.

Buchhaltung für die EÜR

Als Kleingewerbe genügt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Wichtig ist die tägliche Erfassung der Kassenbestände — nachträglich rekonstruierte Kassenbücher sind der häufigste Prüfungsstreitpunkt.

Tischreservierung

Telefonische Reservierungen kosten Personalzeit genau dann, wenn ohnehin Hochbetrieb herrscht — und No-Shows reißen empfindliche Löcher in die Kalkulation. Eine Restaurant Reservierungssoftware nimmt Buchungen direkt über die eigene Website entgegen, verschickt automatische Erinnerungen und spart damit die Provisionen der großen Portale. Für kleine Betriebe empfiehlt sich eine Lösung mit Servern in Deutschland, um die DSGVO-Anforderungen an Gästedaten sauber zu erfüllen.

6. Die fünf häufigsten Fehler

  • Die BGN-Anmeldung vergessen — sie erfolgt nicht automatisch mit der Gewerbeanmeldung und ist bußgeldbewehrt.
  • Die Belehrung nach § 43 IfSG erst nach der Eröffnung nachholen. Sie muss vorher vorliegen, für jede Person mit Lebensmittelkontakt.
  • Speisen und Getränke steuerlich nicht sauber trennen. Bei einer Prüfung führt das schnell zu Schätzungen zulasten des Betriebs.
  • Die Kleinunternehmerregelung wählen, ohne die Investitionen der Startphase gegenzurechnen — der verlorene Vorsteuerabzug kostet oft mehr als die Vereinfachung wert ist.
  • Das Kassenbuch nur wöchentlich führen. Kassenbestände müssen täglich erfasst werden.

Häufige Fragen

Kann ich ein Restaurant als Kleingewerbe anmelden?

Ja. Solange der Betrieb keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nach § 1 HGB erfordert, reicht eine normale Gewerbeanmeldung. Erst bei größerem Umfang — viele Mitarbeiter, mehrere Standorte, hoher Umsatz — wird ein Eintrag ins Handelsregister nötig.

Brauche ich für ein Café eine Gaststättenerlaubnis?

Nur wenn Sie Alkohol ausschenken. Ein Café oder Imbiss ohne Alkohol ist in den meisten Bundesländern lediglich anzeigepflichtig. Die Regeln sind Ländersache und unterscheiden sich, daher lohnt der Anruf beim örtlichen Ordnungsamt.

Wie viel Umsatzsteuer zahle ich in der Gastronomie 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 Prozent — unabhängig davon, ob im Haus oder außer Haus verzehrt wird. Getränke bleiben bei 19 Prozent. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen Sie gar keine Umsatzsteuer aus.

Ist ein Kassensystem mit TSE Pflicht?

Wenn Sie ein elektronisches Kassensystem einsetzen, ja — es muss seit 2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Eine offene Ladenkasse ist rechtlich weiterhin erlaubt, in der Praxis bei Bargeldgeschäften aber kaum praktikabel.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Angaben sind sorgfältig recherchiert, gelten aber allgemein — für Ihren konkreten Fall, insbesondere bei landesrechtlichen Besonderheiten, holen Sie bitte fachkundigen Rat ein.